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Recycling und Rohstoffhandel Potsdam
Frank Knoppe
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14467 Potsdam

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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Stand: 01.01.2008
 

Verordnung über das
Europäische Abfallverzeichnis
(Kapitelindex)

 

20.

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
 

20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
 
20 01 01 Papier und Pappe
 
20 01 02 Glas
 
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
 
20 01 10 Bekleidung
 
20 01 11 Textilien
 
20 01 13* Lösemittel
 
20 01 14* Säuren
 
20 01 15* Laugen
 
20 01 17* Fotochemikalien
 
20 01 19* Pestizide
 
20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
 
20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
 
20 01 25 Speiseöle und -fette
 
20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
 
20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
 
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
 
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
 
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
 
20 01 31* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
 
20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
 
20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
 
20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
 
20 01 35* gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile (6) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen (Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z.B. unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Akkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.)
 
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
 
20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
 
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
 
20 01 39 Kunststoffe
 
20 01 40 Metalle
 
20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
 
20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g.
 
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
 
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle
 
20 02 02 Boden und Steine
 
20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
 
20 03 Andere Siedlungsabfälle
 
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
 
20 03 02 Marktabfälle
 
20 03 03 Straßenkehricht
 
20 03 04 Fäkalschlamm
 
20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung
 
20 03 07 Sperrmüll
 
20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g.

* Gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis, die besonders über-wachungsbedürftig im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes

Für die Richtigkeit nebenstehender Angaben wird keine Gewähr übernommen.