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Recycling und Rohstoffhandel Potsdam
Frank Knoppe
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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Stand: 01.01.2008
 

Verordnung über das
Europäische Abfallverzeichnis
(Kapitelindex)

 

2.

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
 

02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
 
02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
 
02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
 
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
 
02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
 
02 01 06 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt
 
02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft
 
02 01 08* Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
 
02 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
 
02 01 10 Metallabfälle
 
02 01 99 Abfälle a. n. g.
 
02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
 
02 02 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
 
02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
 
02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
 
02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
 
02 02 99 Abfälle a. n. g.
 
02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
 
02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
 
02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen
 
02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
 
02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
 
02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
 
02 03 99 Abfälle a. n. g.
 
02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung
 
02 04 01 Rübenerde
 
02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
 
02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
 
02 04 99 Abfälle a. n. g.
 
02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung
 
02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
 
02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
 
02 05 99 Abfälle a. n. g.
 
02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
 
02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
 
02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen
 
02 06 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
 
02 06 99 Abfälle a. n. g.
 
02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
 
02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials
 
02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation
 
02 07 03 Abfälle aus der chemischen Behandlung
 
02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
 
02 07 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
 
02 07 99 Abfälle a. n. g.

* Gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis, die besonders über-wachungsbedürftig im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes

Für die Richtigkeit nebenstehender Angaben wird keine Gewähr übernommen.