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Recycling und Rohstoffhandel Potsdam
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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Stand: 01.01.2008
 

Verordnung über das
Europäische Abfallverzeichnis
(Kapitelindex)

 

19.

Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
 

19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
 
19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
 
19 01 05* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
 
19 01 06* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssigeAbfälle
 
19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
 
19 01 10* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
 
19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
 
19 01 13* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
 
19 01 14 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
 
19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
 
19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
 
19 01 17* Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
 
19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
 
19 01 99 Abfälle a. n. g.
 
19 02 Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
 
19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen
 
19 02 04* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
 
19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
 
19 02 07* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
 
19 02 08* flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 02 09* feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
 
19 02 11* sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 02 99 Abfälle a. n. g.
 
19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle (Stabilisierungsprozesse ändern die Gefährlichkeit der Bestandteile des Abfalls und wandeln somit gefährlichen Abfall in nicht gefährlichen Abfall um. Verfestigungsprozesse ändern die physikalische Beschaffenheit des Abfalls (z. B. flüssig in fest) durch die Verwendung von Zusatzstoffen, ohne die chemischen Eigenschaften zu berühren.)
 
19 03 04* als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle (Ein Abfall gilt als teilweise stabilisiert, wenn nach erfolgtem Stabilisierungsprozess kurz-, mittel- oder langfristig gefährliche Inhaltsstoffe, die nicht vollständig in nicht gefährliche Inhaltsstoffe umgewandelt wurden, in die Umwelt abgegeben werden könnten.)
 
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
 
19 03 06* als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
 
19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen
 
19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
 
19 04 01 verglaste Abfälle
 
19 04 02* Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
 
19 04 03* nicht verglaste Festphase
 
19 04 04 wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
 
19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
 
19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
 
19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
 
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost
 
19 05 99 Abfälle a. n. g.
 
19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
 
19 06 03 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
 
19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
 
19 06 05 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
 
19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
 
19 06 99 Abfälle a. n. g.
 
19 07 Deponiesickerwasser
 
19 07 02* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält
 
19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt
 
19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.
 
19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände
 
19 08 02 Sandfangrückstände
 
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
 
19 08 06* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
 
19 08 07* Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
 
19 08 08* schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
 
19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und –fette enthalten
 
19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
 
19 08 11* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 08 12 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
 
19 08 13* Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten
 
19 08 14 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
 
19 08 99 Abfälle a. n. g.
 
19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
 
19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
 
19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung
 
19 09 03 Schlämme aus der Dekarbonatisierung
 
19 09 04 gebrauchte Aktivkohle
 
19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
 
19 09 06 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
 
19 09 99 Abfälle a. n. g.
 
19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
 
19 10 01 Eisen- und Stahlabfälle
 
19 10 02 NE-Metall-Abfälle
 
19 10 03* Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
 
19 10 05* andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 10 06 andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen
 
19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung
 
19 11 01* gebrauchte Filtertone
 
19 11 02* Säureteere
 
19 11 03* wässrige flüssige Abfälle
 
19 11 04* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
 
19 11 05* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 11 06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen
 
19 11 07* Abfälle aus der Abgasreinigung
 
19 11 99 Abfälle a. n. g.
 
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
 
19 12 01 Papier und Pappe
 
19 12 02 Eisenmetalle
 
19 12 03 Nichteisenmetalle
 
19 12 04 Kunststoff und Gummi
 
19 12 05 Glas
 
19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
 
19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
 
19 12 08 Textilien
 
19 12 09 Mineralien (z.B. Sand, Steine)
 
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
 
19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
 
19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
 
19 13 01* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
 
19 13 03* Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
 
19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
 
19 13 07* wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
 
19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen

* Gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis, die besonders über-wachungsbedürftig im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes

Für die Richtigkeit nebenstehender Angaben wird keine Gewähr übernommen.