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Recycling und Rohstoffhandel Potsdam
Frank Knoppe
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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Stand: 01.01.2008
 

Verordnung über das
Europäische Abfallverzeichnis
(Kapitelindex)

 

16.

Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
 

16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
 
16 01 03 Altreifen
 
16 01 04* Altfahrzeuge
 
16 01 06 Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten
 
16 01 07* Ölfilter
 
16 01 08* quecksilberhaltige Bestandteile
 
16 01 09* Bestandteile, die PCB enthalten
 
16 01 10* explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)
 
16 01 11* asbesthaltige Bremsbeläge
 
16 01 12 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen
 
16 01 13* Bremsflüssigkeiten
 
16 01 14* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 01 15 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
 
16 01 16 Flüssiggasbehälter
 
16 01 17 Eisenmetalle
 
16 01 18 Nichteisenmetalle
 
16 01 19 Kunststoffe
 
16 01 20 Glas
 
16 01 21* gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
 
16 01 22 Bauteile a.n.g.
 
16 01 99 Abfälle a. n. g.
 
16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
 
16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
 
16 02 10* gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
 
16 02 11* gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
 
16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
 
16 02 13* gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen (Gefährliche Bestandteile elektrischer und elektronischer Geräte  umfassen z.B. Akkumulatoren und unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.)
 
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
 
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile
 
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
 
16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
 
16 03 03* anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
 
16 03 05* organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
 
16 04 Explosivabfälle
 
16 04 01* Munition
 
16 04 02* Feuerwerkskörperabfälle
 
16 04 03* andere Explosivabfälle
 
16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
 
16 05 04* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
 
16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
 
16 05 06* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
 
16 05 07* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
 
16 05 08* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
 
16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
 
16 06 Batterien und Akkumulatoren
 
16 06 01* Bleibatterien
 
16 06 02* Ni-Cd-Batterien
 
16 06 03* Quecksilber enthaltende Batterien
 
16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03)
 
16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren
 
16 06 06* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
 
16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
 
16 07 08* ölhaltige Abfälle
 
16 07 09* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
 
16 07 99 Abfälle a. n. g.
 
16 08 Gebrauchte Katalysatoren
 
16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)
 
16 08 02* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten (Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Vanadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram, Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal. Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrachtet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entscheidet die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangsmetalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind.)
 
16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
 
16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)
 
16 08 05* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
 
16 08 06* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
 
16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
 
16 09 Oxidierende Stoffe
 
16 09 01* Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
 
16 09 02* Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
 
16 09 03* Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
 
16 09 04* oxidierende Stoffe a. n. g.
 
16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
 
16 10 01* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
 
16 10 03* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen
 
16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
 
16 11 01* Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen
 
16 11 03* andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 11 04 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen
 
16 11 05* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen

* Gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis, die besonders über-wachungsbedürftig im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes

Für die Richtigkeit nebenstehender Angaben wird keine Gewähr übernommen.