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Recycling und Rohstoffhandel Potsdam
Frank Knoppe
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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Stand: 01.01.2008
 

Verordnung über das
Europäische Abfallverzeichnis
(Kapitelindex)

 

15.

Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)
 

15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
 
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
 
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
 
15 01 03 Verpackungen aus Holz
 
15 01 04 Verpackungen aus Metall
 
15 01 05 Verbundverpackungen
 
15 01 06 gemischte Verpackungen
 
15 01 07 Verpackungen aus Glas
 
15 01 09 Verpackungen aus Textilien
 
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
 
15 01 11* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
 
15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
 
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
 
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

* Gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis, die besonders über-wachungsbedürftig im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes

Für die Richtigkeit nebenstehender Angaben wird keine Gewähr übernommen.