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Recycling und Rohstoffhandel Potsdam
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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Stand: 01.01.2008
 

Verordnung über das
Europäische Abfallverzeichnis
(Kapitelindex)

 

10.

Abfälle aus thermischen Prozessen
 

10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
 
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
 
10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung
 
10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
 
10 01 04* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
 
10 01 05 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
 
10 01 07 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
 
10 01 09* Schwefelsäure
 
10 01 13* Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
 
10 01 14* Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
 
10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
 
10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen
 
10 01 20* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen
 
10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen
 
10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
 
10 01 25 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
 
10 01 26 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 01 99 Abfälle a. n. g.
 
10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
 
10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
 
10 02 02 unbearbeitete Schlacke
 
10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 02 08 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen
 
10 02 10 Walzzunder
 
10 02 11* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen
 
10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 02 14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen
 
10 02 15 andere Schlämme und Filterkuchen
 
10 02 99 Abfälle a. n. g.
 
10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
 
10 03 02 Anodenschrott
 
10 03 04* Schlacken aus der Erstschmelze
 
10 03 05 Aluminiumoxidabfälle
 
10 03 08* Salzschlacken aus der Zweitschmelze
 
10 03 09* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
 
10 03 15* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
 
10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
 
10 03 17* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
 
10 03 18 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen
 
10 03 19* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
 
10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
 
10 03 21* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen
 
10 03 23* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 03 24 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen
 
10 03 25* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 03 26 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen
 
10 03 27* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 03 28 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen
 
10 03 29* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
 
10 03 30 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen
 
10 03 99 Abfälle a. n. g.
 
10 04 Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie
 
10 04 01* Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 04 02* Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 04 03* Calciumarsenat
 
10 04 04* Filterstaub
 
10 04 05* andere Teilchen und Staub
 
10 04 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
 
10 04 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
 
10 04 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 04 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen
 
10 04 99 Abfälle a. n. g.
 
10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
 
10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 05 03* Filterstaub
 
10 05 04 andere Teilchen und Staub
 
10 05 05* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
 
10 05 06* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
 
10 05 08* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 05 09 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen
 
10 05 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
 
10 05 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
 
10 05 99 Abfälle a. n. g.
 
10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
 
10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 06 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 06 03* Filterstaub
 
10 06 04 andere Teilchen und Staub
 
10 06 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
 
10 06 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
 
10 06 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 06 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen
 
10 06 99 Abfälle a. n. g.
 
10 07 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
 
10 07 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 07 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 07 03 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
 
10 07 04 andere Teilchen und Staub
 
10 07 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
 
10 07 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 07 08 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen
 
10 07 99 Abfälle a. n. g.
 
10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
 
10 08 04 Teilchen und Staub
 
10 08 08* Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)
 
10 08 09 andere Schlacken
 
10 08 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
 
10 08 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
 
10 08 12* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
 
10 08 13 kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen
 
10 08 14 Anodenschrott
 
10 08 15* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
 
10 08 16 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt
 
10 08 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 08 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen
 
10 08 19* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
 
10 08 20 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen
 
10 08 99 Abfälle a. n. g.
 
10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
 
10 09 03 Ofenschlacke
 
10 09 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
 
10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
 
10 09 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
 
10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
 
10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
 
10 09 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt
 
10 09 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 09 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen
 
10 09 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
 
10 09 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 09 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen
 
10 09 99 Abfälle a. n. g.
 
10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
 
10 10 03 Ofenschlacke
 
10 10 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
 
10 10 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
 
10 10 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
 
10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
 
10 10 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
 
10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
 
10 10 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 10 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
 
10 10 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
 
10 10 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
 
10 10 99 Abfälle a. n. g.
 
10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
 
10 11 03 Glasfaserabfall
 
10 11 05 Teilchen und Staub
 
10 11 09* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
 
10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt
 
10 11 11* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Elektronenstrahlröhren)
 
10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt
 
10 11 13* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen
 
10 11 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 11 16 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen
 
10 11 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 11 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen
 
10 11 19* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 11 20 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen
 
10 11 99 Abfälle a. n. g.
 
10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug
 
10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen
 
10 12 03 Teilchen und Staub
 
10 12 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
 
10 12 06 verworfene Formen
 
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
 
10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen
 
10 12 11* Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten
 
10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen
 
10 12 13 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
 
10 12 99 Abfälle a. n. g.
 
10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
 
10 13 01 Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen
 
10 13 04 Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk
 
10 13 06 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
 
10 13 07 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
 
10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
 
10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen
 
10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
 
10 13 12* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
 
10 13 13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen
 
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
 
10 13 99 Abfälle a. n. g.
 
10 14 Abfälle aus Krematorien
 
10 14 01* quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung

* Gefährlichen Abfallarten im Abfallverzeichnis, die besonders über-wachungsbedürftig im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes

Für die Richtigkeit nebenstehender Angaben wird keine Gewähr übernommen.